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Aufnahme

Aufnahme

Voraussetzung für die Aufnahme in das Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. 

  • Eignung

    Für das Gymnasium eignen sich Schülerinnen und Schüler, welche gerne zur Schule gehen, in der Oberstufe gute Leistungen erbringen und ein breites Interesse für eine Vielzahl an Fächern zeigen.

    Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Lernen und Diskutieren und das Interesse, sich mit vielseitigen intellektuellen Themen kritisch auseinanderzusetzen. Es wird aber auch Kreativität, Durchhaltevermögen und Selbstständigkeit gefordert.

    Bedingung für den Eintritt in das Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung.

    Eignung für das Gymnasium

  • Aufnahmeprüfung

     

    Die Aufnahmeprüfungen für den Eintritt in das Gymnasium finden jährlich im März statt. Geprüft werden die Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik. Alle Fächer werden ab 2026 nur noch schriftlich geprüft.

    Als bestanden gilt das Aufnahmeverfahren, wenn die Summe der Prüfungsnoten und der Vornoten aus der Oberstufe mindestens 34 beträgt. Dies entspricht einem Notenschnitt von einer 4.25.

    Folgende Fächer aus dem Januarzeugnis der 2. bzw. 3. Oberstufe zählen: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt aus Englisch und Französisch) und Natur, Mensch, Gesellschaft (Durchschnitt aus NT und RZG). Mit diesen vier Noten kann eine Maximalpunktzahl von 24 erreicht werden.

    Die Aufnahmeprüfung setzt sich zusammen aus vier Prüfungen: Deutsch (Sprachprüfung und Textproduktion), Französisch, Mathematik 1 und Mathematik 2. Mit diesen Noten kann eine Maximalpunktzahl von 24 erreicht werden.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich für die Aufnahmeprüfungen über ein zentrales Onlineformular des Kantons St.Gallen an. 

    Im November und Dezember finden an der Kanti Wil Informationsveranstaltungen zu den Aufnahmeprüfungen statt. 

    Informationen zur Aufnahmeprüfung

    Anmeldung zur Aufnahmeprüfung

    Aufnahmereglement der Mittelschule

    Prüfungsdaten der kommenden Jahre:

    2027    8. und 9. März (Woche 10)
    2028    6. und 7. März (Woche 10)
    2029    5. und 6. März (Woche 10)
    2030    4. und 5. März (Woche 10)

  • Schulkosten

    Beim Besuch der Kantonsschule muss kein Schulgeld bezahlt werden. Es fallen jedoch Kosten für Schulmaterial, Lehrmittel, Exkursionen und Projektwochen an.

    Informationsblatt Schulkosten und Stipendien

    Kostenzusammenstellung